Dauer und Kosten
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Verfahrensschritte (Anerkennungs-, Zustimmungs- und Visumverfahren) und den damit verbindlichen Fristen dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren in der Regel ca. 3 bis 6 Monate. Liegt vor der Beantragung des Verfahrens bereits ein Anerkennungsbescheid mit einer teilweise bzw. vollen Gleichwertigkeit vor, verkürzt sich die Verfahrensdauer entsprechend.
Kosten:
Für die Bearbeitung des Antrags erhebt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen bei Abschluss der Vereinbarung eine Gebühr in Höhe von 411 Euro. Dabei ist die Fachkraft als Gebührenschuldner zu sehen. Allerdings kann der Arbeitgeber mit einer Kostenübernahmeerklärung die Bezahlung der Gebühren in voller Höhe allein tragen.
- Hinzu kommen weitere Kosten für:
- Das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen
- Ggf. die Erteilung Berufsausübungserlaubnis
- Das Visumverfahren im Ausland
Diese Kosten werden nicht von der Landesaufnahmebehörde übernommen. Sie sind von der ausländischen Fachkraft direkt bei den zuständigen Stellen zu begleichen.
Im gesamten Einreiseprozess können für die ausländischen Fachkräfte weitere Kosten anfallen. Dazu gehören zum Beispiel die Beglaubigung von Kopien, die Übersetzung und Echtheitprüfung von Unterlagen und Urkunden.