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Ausbildung

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Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens besteht die Möglichkeit, zur Aufnahme einer Aus- oder Weiterbildung nach Deutschland einzureisen. Voraussetzung ist, dass Ihr Ausbildungsbetrieb das beschleunigte Fachkräfteverfahren rechtzeitig vor dem geplanten Ausbildungsbeginn bei uns einleitet.

Die Antragstellung für die Einreise zur Aufnahme einer Berufsausbildung nach § 16a AufenthG sollte grundsätzlich mindestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn bei der Zentralstelle erfolgen. Dies stellt sicher, dass das Verfahren innerhalb der gesetzlichen Fristen vollständig bearbeitet werden kann.

Die Ausbildungsvergütung muss mindestens 1.048 Euro brutto pro Monat betragen. Ein Familiennachzug ist nur eingeschränkt möglich, da die Ausbildungsvergütung häufig nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für weitere Personen zu sichern.

Für das Verfahren werden ein Ausbildungsvertrag beziehungsweise bei schulischen Ausbildungen ein Schulvertrag benötigt. Gegebenenfalls ist zudem eine Zeugnisanerkennung erforderlich. Außerdem ist ein Nachweis über Deutschkenntnisse vorzulegen. Bei qualifizierten Berufsausbildungen sollen grundsätzlich ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden, sofern kein ausbildungsvorbereitender Deutschsprachkurs besucht wird oder die Bildungseinrichtung die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht selbst geprüft hat.

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