Aktuelles
Die Antragstellung für die Einreise zur Aufnahme einer Berufsausbildung nach § 16a AufenthG muss grundsätzlich mindestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn bei der Zentralstelle erfolgen. mehr
Schon heute sind in einigen Branchen offene Stellen nur schwer zu besetzen. Durch den demografischen Wandel stellt die Deckung des Fachkräftebedarfs eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte dar. mehr
Damit ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeleitet werden kann, müssen besondere Voraussetzungen vorliegen. Diese finden Sie hier. mehr
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Beratung vor Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens: servicestelle@rkw-nord.de