FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ein Verfahren zur schnelleren Einreise von ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bietet die Chance, das gesamte Verfahren bis zur Einreise zu verkürzen.
Die Zentralstelle hilft Betrieben und Unternehmen, die Fachkräfte oder Auszubildende aus einem Drittstaat an einem Arbeitsplatz in Niedersachsen einsetzen möchten.
- Konkretes Arbeitsplatzangebot
- Namentlich bekannte Fachkraft
- Vollmacht für den Arbeitgeber
- Kein Einreise-/Aufenthaltsverbot
- Fachkraft befindet sich im visumspflichtigen Ausland
- Ggf. ausreichende Sprachkenntnisse
Der Arbeitgeber mit Vollmacht der Fachkraft. Er kommuniziert mit allen beteiligten Stellen und leitet das Verfahren ein.
- Vollmacht der Fachkraft
- Reisepasskopie
- Berufsqualifikationen & Nachweise (bei Anerkennungsverfahren)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Erklärung, dass kein Anerkennungsantrag gestellt wurde
Für Fachkräfte, die in visumspflichtigen Drittstaaten leben. Das Verfahren richtet sich zusätzlich an Auszubildende oder Berufsschülerinnen und Berufsschüler, wenn eine Anschlusstätigkeit nachgewiesen wird und an Fachkräfte, die für Qualifizierungsmaßnahmen zur Berufsanerkennung einreisen.
Im Regelfall ca. 4 Monate, abhängig von Vollständigkeit der Unterlagen und Verfahrensschritten.
- 411 € Bearbeitungsgebühr (übernimmt meist der Arbeitgeber)
- Es können weitere Kosten z.B. für Anerkennung, Visum, Übersetzungen etc. entstehen
Ab 01.07.2025 ist sie landesweit zuständig für das Verfahren in Niedersachsen. Sie prüft, koordiniert und sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Sie hilft, den Überblick über die einzelnen Verfahrensschritte nicht zu verlieren.
- Überprüfung & Dokumentation des Aufenthaltstitels
- Information an die Ausländerbehörde bei Beschäftigungsende
- Kommunikation mit allen Behörden
- Weiterleitung der Vorabzustimmung an die Fachkraft
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Antrag bequem online gestellt werden. Zum Antrag: [Link zum Online-Formular] Alternativ können sie den Antrag auch postalisch senden.