Die Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Die Zentralstelle in Niedersachsen
Die Landesregierung Niedersachsen hat am 15. Oktober 2024 beschlossen, eine neue Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) einzurichten. Am 01. Juli 2025 hat die Zentralstelle ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zugeordnet und hat ihren Sitz in Osnabrück.
Zu den Aufgaben der Zentralstelle gehören:
- Beratung von Arbeitgebenden zum Ablauf und zu Anforderungen
- Koordination der Verfahren nach § 81a AufenthG
- Vermittlung und Kommunikation mit Anerkennungsstellen, Botschaften und der Bundesagentur für Arbeit
Hotline
0541 66888 200
Email
fachkraefteeinwanderung@lab.niedersachsen.de
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