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Die Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Bildrechte: Christine Rösch
Die Landesregierung Niedersachsen hat am 15.10.2024 beschlossen, eine neue Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) einzurichten.
Am 01.07.2025 hat die Zentralstelle ihre Arbeit aufgenommen. Diese ist der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zugeordnet und hat ihren Sitz in Osnabrück.

Die Aufgaben
■ Verfahrenskoordination des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG
■ Annahme und Prüfung von Anträgen
■ Vermittlung und Kommunikation mit Anerkennungsstellen, Botschaften und der Bundesagentur für Arbeit
■ Beratung von Arbeitgebern zum Ablauf und zu Anforderungen



Bis Ende 2025 gilt eine Übergangsphase im Optionsmodell. Das bedeutet, dass die kommunale und zentrale Bearbeitung parallel möglich sind. Ab dem 01.01.2026 übernimmt die Zentralstelle dann die alleinige Zuständigkeit für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen.

Symbolbild   Bildrechte: LAB NI

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Roman Pletnev

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