Die Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Die Zentralstelle in Niedersachsen
Die Landesregierung Niedersachsen hat am 15. Oktober 2024 beschlossen, eine neue Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) einzurichten. Am 01. Juli 2025 hat die Zentralstelle ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zugeordnet und hat ihren Sitz in Osnabrück.
Zu den Aufgaben der Zentralstelle gehören:
- Beratung von Arbeitgebenden zum Ablauf und zu Anforderungen
- Koordination der Verfahren nach § 81a AufenthG
- Vermittlung und Kommunikation mit Anerkennungsstellen, Botschaften und der Bundesagentur für Arbeit
Bis Ende 2025 gilt eine Übergangsphase im Optionsmodell. Das bedeutet, dass die kommunale und zentrale Bearbeitung parallel möglich sind. Ab dem 01.01.2026 übernimmt die Zentralstelle dann die alleinige Zuständigkeit für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen.
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