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Hinweise für den Arbeitgeber

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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren hilft Unternehmen und Fachkräften aus Drittstaaten, das Einreiseverfahren zeitlich zu verkürzen.

Das Unternehmen kann mit Vollmacht der betroffenen Fachkraft bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes für 411 € bei der zuständigen Ausländerbehörde ein solches Verfahren anstoßen.

Im Verlauf des Verfahrens kommt dem Arbeitgeber eine besondere Rolle zu. Die ausländische Fachkraft bleibt zwar Antragssteller, jedoch handelt der Arbeitgeber im Verfahren als Bevollmächtigter. Dazu hat er folgende Pflichten:

Er schießt zur Durchführung des Verfahrens eine Vereinbarung mit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen a. Diese beinhaltet die Beschreibung der Abläufe, die Benennung der beizubringenden Nachweise, die Fristen und die Nennung der Beteiligten mit ihren jeweiligen Verpflichtungen.

Als Bevollmächtigter im Verfahren wird der Arbeitgeber zum direkten Ansprechpartner der Landesaufnahmebehörde und der ausländischen Fachkraft. Er reicht alle Dokumente bei der Landesaufnahmebehörde ein, muss Nachforderungen an die ausländische Fachkraft weitergeben und nachzureichende Dokumente vorlegen.

Der Arbeitgeber bezahlt beim Abschluss der Vereinbarung die Bearbeitungsgebühr von 411 Euro. Dabei bleibt die ausländische Fachkraft Gebührenschuldner. Der Arbeitgeber handelt auch in diesem Zusammenhang als Bevollmächtigter.

Bei Erteilung einer Vorabzustimmung durch die Landesaufnahmebehörde leitet der bevollmächtigte Arbeitgeber diese an die ausländische Fachkraft weiter.

Falls ein Arbeitgeber eine Vielzahl von Fachkräften au Drittstaaten rekrutieren, können auch Rahmenverträge mit der Landesaufnahmebehörde abgeschlossen werden. Allerdings bleibt für den individuellen Fall aufgrund der persönlichen Informationen zu Alter, Herkunftsland und Qualifikationen jeweils eine einzelne Vereinbarung erforderlich.

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