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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

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Schon heute sind in einigen Branchen offene Stellen nur schwer zu besetzen. Durch den demografischen Wandel stellt die Deckung des Fachkräftebedarfs eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte dar. Neben der Binneneinwanderung aus der Europäischen Union (EU), wird die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften aus Staaten außerhalb der EU wesentlich dazu bei, denn Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken.

Am 1. März 2020 wurde der Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz durch die Bundesregierung erweitert, so dass unter gewissen Voraussetzungen Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland einwandern können.

Dieses beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht für Arbeitgeber die schnellere Gewinnung von Fachkräften, da es das Einreiseverfahren verkürzt, da hier gesetzlich festgelegte Fristen vorliegen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren stützt sich dabei auf §18a des Aufenthaltsgesetzes.

Die Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen gehört zum Bereich der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.


Symbolbild   Bildrechte: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Kontakt

Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Hotline: 0541 66888 200
Email: fachkraefteeinwanderung@lab.niedersachsen.de

Servicezeiten
• Montag bis Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr
• Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

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