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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

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Fachkräftemangel in Deutschland

Schon heute sind in einigen Branchen offene Stellen nur schwer zu besetzen. Durch den demografischen Wandel stellt die Deckung des Fachkräftebedarfs eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte dar. Neben der Binneneinwanderung aus der Europäischen Union (EU), trägt die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften aus Staaten außerhalb der EU wesentlich dazu bei, den Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken.

Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten. Ziel des FEG ist es, die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland zu erleichtern und den deutschen Arbeitsmarkt für qualifizierte Fachkräfte zu öffnen.

Im Rahmen des FEG wurde das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeführt. Dieses ermöglicht Arbeitgebenden eine schnellere und besser planbare Gewinnung von Fachkräften, da durch gesetzlich festgelegte Fristen das Einreiseverfahren verkürzt wird. Das Verfahren stützt sich dabei auf § 81 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).




    Symbolbild   Bildrechte: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

    Kontakt

    Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
    Hotline: 0541 66888 200
    Email: fachkraefteeinwanderung@lab.niedersachsen.de

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