Antrag
Um das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu beantragen, benötigen Sie eine Vollmacht Ihrer zukünftigen Fachkraft. Zusätzlich werden im Verfahren weitere Dokumente erforderlich sein:
- Kopie des Reisepasses
- Nachweise zu Berufsqualifikationen
Das Formular inklusive Vollmacht finden Sie rechts zum Download.
Bitte beachten Sie:
Die Antragstellung für die Einreise zur Aufnahme einer Berufsausbildung nach § 16a AufenthG muss grundsätzlich mindestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn bei der Zentralstelle erfolgen. Dies stellt sicher, dass das Verfahren innerhalb der gesetzlichen Fristen vollständig bearbeitet werden kann.
Eine Einreise Ihrer Fachkräfte zur Aufnahme einer Berufsausbildung im Ausbildungsjahr 2025/2026 ist daher leider nicht mehr möglich.

