Aktuelles
Ausbildung
Die Antragstellung für die Einreise zur Aufnahme einer Berufsausbildung nach § 16a AufenthG muss grundsätzlich mindestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn bei der Zentralstelle erfolgen. Dies stellt sicher, dass das Verfahren innerhalb der gesetzlichen Fristen vollständig bearbeitet werden kann.
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Antrag
Die Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist ab sofort ausschließlich über die Online-Antragsstrecke möglich.