Für wen ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren möglich?
Das Verfahren richtet sich an Drittstaatsangehörige, die sich noch in ihrem Heimatland aufhalten und ist für folgenden Personenkreis möglich:
- Fachkräfte mit Berufsausbildung
- Fachkräfte mit akademischer Bildung
- Auszubildende
- Berufsschülerinnen und Berufsschüler, wenn eine Anschlusstätigkeit der schulischen Berufsausbildung nachgewiesen wird
- Fachkräfte, die für Qualifizierungsmaßnahmen zur Berufsanerkennung einreisen
- Sonstige qualifizierte Fachkräfte (z.B. IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation, aber mit berufspraktischen Erfahrungen sowie Forscherinnen und Forscher)