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Für wen ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren möglich?

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Das Verfahren richtet sich an Drittstaatsangehörige, die sich noch in ihrem Heimatland aufhalten und ist für folgenden Personenkreis möglich:

  • Fachkräfte mit Berufsausbildung
  • Fachkräfte mit akademischer Bildung
  • Auszubildende
  • Berufsschülerinnen und Berufsschüler, wenn eine Anschlusstätigkeit der schulischen Berufsausbildung nachgewiesen wird
  • Fachkräfte, die für Qualifizierungsmaßnahmen zur Berufsanerkennung einreisen
  • Sonstige qualifizierte Fachkräfte (z.B. IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation, aber mit berufspraktischen Erfahrungen sowie Forscherinnen und Forscher)

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