Informationen zum Familiennachzug
Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens darf auch die Familie mitgebracht werden, ohne dass weitere Gebühren anfallen. Das Verfahren des Familiennachzugs ist im beschleunigten Fachkräfteverfahren vereinfachter und kürzer im Vergleich zum Familiennachzug im regulären Verfahren.
Wie funktioniert das?
- Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin startet bei der LAB NI das beschleunigte Fachkräfteverfahren
- In der zu unterzeichnenden Vereinbarung kann angegeben werden, dass ein Familiennachzug geplant is. Hierzu werden entsprechende Vollmachten der Familienmitglieder benötigt
- Falls aktuell noch kein Familiennachzug geplant ist, aber irgendwann gewünscht ist, kann der Familiennachzug im Laufe des weiteren Verfahrens beantragt werden – spätestens bis zur Erteilung der Vorabstimmung
- Die Familie kann gleich oder in bis zu sechs Monaten nach Deutschland einreisen, ohne dass eine weitere Bearbeitungsgebühr anfällt
- Die Bearbeitungsgebühr von 411 Euro beinhaltet auch den Familiennachzug
Wer zählt zur Familie?
- Ehefrau oder Ehemann
- Eingetragene/r, gleichgeschlechtliche/r Lebenspartnerin oder Lebenspartner
- Minderjährige ledige Kinder
Was wird benötigt?
- Für Ehefrau/Ehemann/Lebenspartnerin/Lebenspartner Nachweis der Ehe bzw. Eintragung ins Personenstandsregister
- Für Kinder Geburtsurkunden und Nachweise über das Sorgerecht
Die Familie bekommt bevorzugte Termine bei der Botschaft für Visa-Anträge