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Verfahrensverlauf

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren beinhaltet kein Verwaltungsverfahren. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen agiert hier als zentrale Verfahrensvermittlerin.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt Sie eine sogenannte Vorabstimmung, die Sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Die Fachkraft bucht dann einen Termin bei einer der deutschen Auslandsvertretungen im Herkunftsstaat zur Beantragung des Visums.

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